Störsender
Ein Störsender macht durch das Aussenden von elektromagnetischen Wellen den Empfang von Funknachrichten durch einen anderen Sender unmöglich, beziehungsweise lässt ihn nur unter Schwierigkeiten zu, indem die ursprünglichen Funkwellen komplett oder zum Teil massiv überlagert werden. Dabei kann der Störsender auf gleicher oder einer benachbarten Frequenz wie die des zu störenden Empfangsgerätes arbeiten, wobei Feldstärke und Modulation von Bedeutung sind.
Ein Störsender kann aus strategischen Gründen eingesetzt sein, jedoch auch aus einer Fehlfunktion eines Gerätes resultieren, ohne dass eine bewusste Absicht einer Störung vorliegen muss. Auch kann ein relativ schwacher Sender durch die Signale eines leistungsstarken Senders auf gleicher oder benachbarter Frequenz überlagert und somit gestört werden. Dieser Umstand wird beispielsweise in totalitären Regierungsformen angewendet, um den Rundfunkempfang unerwünschter Stellen (wie Auslandssendern) zu unterbinden.
Zu den strategischen Störsendern zählt jede Art von Störsignal, welches bewusst eingesetzt wird, um Anderen die Benutzung einer Frequenz zu erschweren oder unmöglich zu machen. Ein sogenannter Jammer wird zu solchem Zweck genutzt, indem er über ein breites Band ein Pulsen oder Rauschen aussendet. Die Rechtslage in Deutschland besagt, dass zum Beispiel Handy-Jammer von Privatleuten zwar gekauft, jedoch nicht benutzt werden dürfen. In einigen Bundesländern verwendet die Justiz solche Störsender, um unerlaubte Handynutzung von Gefangenen zu unterbinden. Anders verhält es sich in Frankreich. Dort können Störsender legal an Orten öffentlicher Veranstaltungen eingesetzt werden, um beispielsweise in Theatern oder Kinos den störenden Betrieb von Handys zu verhindern.
Auch gegen die allseits so unbeliebten 'Radarfallen' wurden Störsender entwickelt, welche im Gegensatz zu bloßen Radarmeldern die Messungen durch Hochfrequenz- oder Laserstrahlungen stören und somit vereiteln. Diese Störsender sind ebenfalls, obwohl hierzulande illegal, über das Internet relativ unkompliziert zu beziehen.
Als letztes Beispiel sei ein Störsender zum eigenen Schutz genannt: Besteht die Befürchtung, dass die eigene Privatsphäre durch versteckte Wanzen gefährdet ist, die jedoch nicht aufgefunden werden können, so hindert ein Störsender besagte Wanzen immerhin daran, ihre Signale auszusenden.